Häufig gestellte Fragen FAQ

Wir haben für Sie die häufig gestellten Fragen zusammengetragen.

Die Notariatskosten berechnen sich aufgrund vorgegebener Notariatstarife. Die Kosten trägt im Kanton Bern in der Regel die Käuferschaft. Als Faustregel können Sie von 0,7 Prozent der Erwerbskosten ausgehen.
Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 Prozent des Kaufpreises der Liegenschaft. Nutzt die Käuferschaft die Liegenschaft als Hauptwohnsitz, können unter gewissen Voraussetzungen die ersten CHF 800 000 des Kaufpreises von der Handänderungssteuer befreit werden. Zuständig ist das Grundbuchamt. Die Kosten trägt in der Regel die Käuferschaft.
Die Gebühren für das Grundbuchamt trägt die Käuferschaft. Es sind dies hauptsächlich Kosten im Zusammenhang mit der Anmeldung des Geschäfts beim Grundbuchamt.
Die Gebühren für die Schuldbrieferrichtung trägt die Käuferschaft. Die Höhe der Schuldbriefe ist abhängig von der Höhe der benötigten Hypothek. Der Notar wird Sie im Verkaufsprozess entsprechend darauf hinweisen.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, erzielen Sie in der Regel einen Reingewinn, den sie versteuern müssen. Dieser Steuerbetrag ist umso geringer, je länger Sie im Besitz der Immobilie sind. In vielen Kantonen können Sie die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer online berechnen. Sie finden auf unserer Website den Link zum Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, obwohl die mit dem Finanzinstitut vereinbarte Festlaufzeit noch nicht abgelaufen ist, werden Sie eine Zinsausgleichszahlung tätigen müssen, auch bekannt als Vorfälligkeitsentschädigung, Rücktrittsprämie, Strafgebühr oder Penalty. Sie können die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, wenn der Käufer Ihre Hypothek und somit die von Ihnen vereinbarten Bedingungen übernimmt. Wenden Sie sich für die Detailberatung bitte an Ihre Bank bzw. das Finanzinstitut.
Bei einer Handänderung infolge Kaufvertrag, Erbteilungsvertrag, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft und Schenkungsvertrag muss eine Kontrolle der elektrischen Installationen durch einen konzessionierten Fachmann durchgeführt werden, falls der letzte Sicherheitsnachweis (SiNa) länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Kosten trägt in der Regel der Käufer, sofern es sich nicht um bekannte und versteckte Mängel handelt. Der SiNa wird erteilt, wenn keine Mängel an den Elektroinstallationen festgestellt wurden.
Natürlich können Sie das, jedoch zeigt sich unserer Erfahrung nach, dass sich eine solche Vorgehensweise nicht auszahlt. Eine Zeitersparnis oder ein höherer Verkaufserlös ist in der Regel nicht der Fall. Zudem kann es zu Diskussionen kommen, wer eine Kaufinteressentin oder einen Kaufinteressenten als Erstes gestellt hat.
Wenn Sie Dr.Meyer mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, entscheiden allein Sie, wer die Honorarkosten übernimmt – transparent, fair und von Anfang an klar definiert. In der Regel übernimmt entweder die Verkäuferschaft die Honorarkosten oder die Käuferschaft. Ausserdem bieten wir ein Modell an, bei welchem Sie bestimmen, welche Leistung Sie überhaupt benötigen. Dadurch können Sie im Prozess aktiv mitarbeiten und reduzieren den Honoraraufwand.